Sondereigentumsverwaltung

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Besondere Leistung für das Besondere

Sondereigentumsverwaltung Worms

Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist der bestellte Verwalter ausschließlich für die Belange des Gemeinschaftseigentums zuständig. Alle Angelegenheiten des Sondereigentums obliegen dem jeweiligen Eigentümer selbst. Für das sogenannte Teileigentum (Wohnungen, Büroeinheiten, Garagen und Stellplätze) kann einem Hausverwalter des Vertrauens die Sondereigentumsverwaltung übertragen werden, der dann den Eigentümer in allen Belangen betreffend gegenüber dem Mieter, Behörden und sonstigen Dritten vertritt.

Im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung übernehmen wir gerne für Sie:

  • Einzug der Mieten, Nebenkostenvorauszahlungen und sonstigen Nutzungsentgelte
  • Geltendmachung von Mieterhöhungen
  • Leistung der für die Bewirtschaftung des Sondereigentums notwendigen Zahlungen
  • Abschluss und Überwachung von Wartungsverträgen mit entsprechenden Fachfirmen
  • Veranlassung und Überwachung aller laufenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.
  • Erstellung der Nebenkostenabrechnung aus der Betriebskostenabrechnung an den Mieter
  • Kündigung bzw. Entgegennahme von Kündigungen
  • Vermietung Ihres Sondereigentums bei Leerstand
  • Verkauf Ihres Sondereigentums vermietet oder leerstehend zu besten Konditionen

Die Sondereigentumsverwaltung ist die Entlastung für Sie als Eigentümer einer Eigentumswohnung oder Büroeinheit durch uns innerhalb einer WEG.