Was sind die Aufgaben eines WEG-Verwalters?

Was sind die Aufgaben eines WEG-Verwalters?

Das Wohneigentumsgesetz verlangt einen WEG-Verwalter

Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnanlage ist die Aufgabe aller Wohnungseigentümer. Eine ordnungsgemäße Verwaltung ist allerdings ohne den entsprechenden Vermittler, den WEG-Verwalter, in den wenigsten Fällen erfolgreich. Das Gesetz schreibt daher eine Bestellung eines WEG-Verwalter im § 20 des Wohnungseigentumsgesetz vor.

Das Vertrauensverhältnis ist entscheidend

Da ein WEG-Verwalter fremdes Vermögen und Eigentum verwaltet, ist das gegenseitige Vertrauensverhältnis von maßgeblicher Bedeutung. Der WEG-Verwalter sollte daher verantwortungsbewusst und diplomatisch sein und über umfangreiche Kenntnisse der Verwaltungsarbeit verfügen umso für die optimale Betreuung Ihrer Immobilie zu sorgen.

Die Rechte und Pflichten des WEG-Verwalter sind in den Paragrafen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) geregelt. Weitere Aufgaben des WEG-Verwalter ergeben sich auch aus der Gemeinschaftsordnung, der aktuellen Rechtsprechung, dem Verwaltervertrag und den gefassten Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Im Verwaltervertrag werden, neben den gesetzlich vorgegebenen allgemeinen Verwalterleistungenn auch die besonderen Verwalterleistungen und die Verwaltervergütung vereinbart.

Dass der Aufgabenkreis des WEG-Verwalters sehr umfangreich ist, bleibt den meisten verborgen. So bekommen beispielsweise die Eigentümer nur einen kleinen Teil dessen mit, was der WEG-Verwalter im täglichen Geschäft bewältigt. Etwas anders sehen dies die Verwaltungsbeiräte, die einen umfangreicheren Einblick in die Arbeit des WEG-Verwalter haben. Aber auch ihnen bleibt das Großteil der Leistungen verborgen.

Unsere Leistungen als WEG-Verwalter

Im Rahmen der WEG-Verwaltung bieten wir Ihnen unter anderem folgende Dienstleistungen an:

  • Aufstellen eines Wirtschaftsplans je Wirtschaftsjahr
  • Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder- sowie Teileigentum
  • Durchführen einer Eigentümerversammlung und Protokollierung der gefassten Beschlüsse einschließlich Führung der Beschlusssammlung
  • Verwaltung der Gelder der Gemeinschaft getrennt auf Girokonto für laufende Zahlungen und Anlagekonto für die Rücklagen
  • Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlungen
  • Rechnerische Prüfung aller Rechnungen und Begleichung der offenen Forderungen
  • Kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchhaltung
  • Führung von Mitarbeitern der Gemeinschaft, bspw. eigener Hausmeister
  • Veranlassung der Ablesung von Wasser, Wärme, Strom und Koordination des für die Erstellung der Verbrauchskostenabrechnung beauftragtem Serviceunternehmens
  • Begehungen der WEG Bereiche, ggf. Einleitung notwendiger Maßnahmen zur Sicherstellung der Werterhaltung und Vermeidung von Schäden
  • Veranlassen von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand- oder Sturmschäden
  • Schadensmeldung an die Versicherung bei Schäden und Koordination der Schadenbeseitigung
  • Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen (durch Handwerker, Sachverständige und TÜV) z. B. an Heizungen, Aufzügen, Garagentoren sowie ordnungsgemäßer Dokumentation

Selbstverständlich sind darüber hinausgehende Leistungen möglich, die im einzelnen gemeinsam im Vorfeld vereinbart werden können. Sprechen Sie uns an – Wir sind gerne für Sie da!

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